Ü7!

Ü7!

Der Übergang an die weiterführende Schule ist ein großer Schritt für Ihr Kind. Die Entscheidung, welche Schule die richtige ist, können sie nur gemeinsam als Familie treffen.

Die folgenden Informationen haben zum Ziel, Ihnen sämtliche grundlegende Informationen zu geben, die Sie im Übergangsverfahren (Ü7) brauchen.

Elterninformationsabende
(Aufnahme zum Schuljahr 2024/25)

  • Anmeldung per Email ab 06. November 2023 an: sekretariat.121381@lk.brandenburg.de
  • Montag 27. November 2023, ab 18 Uhr  (Präsenz in der Aula und parallel Livestream mit Moderation)   und
  • Mittwoch 29. November 2023, ab 18 Uhr (Präsenz in der Aula)
  • Bitte beachten Sie, dass pro Kind bitte nur eine Person in Präsenz teilnehmen soll. Die Veranstaltung ist nicht für Kinder vorgesehen.

Tag der offenen Tür

  • 09. Dezember 2023, 10 – 13 Uhr
  • keine Anmeldung erforderlich

Eindrücke aus dem Gründungsjahr

1. Newsletter Gymnasium Bornstedt

2. Newsletter Gymnasium Bornstedt

3. Newsletter Gymnasium Bornstedt

Aufnahmekapazität

  • 4 Klassen mit je 28 Schüler*innen

zweite Fremdsprache

  • Spanisch oder Französisch

Allgemeine Eignungsfeststellung erfolgt durch:

  1. Notensumme Summe der Noten in den Fächern Deutsch / Mathematik / Englisch auf dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse übersteigt nicht den Wert 7
  2. Grundschulgutachten / Bildungsgangempfehlung (AHR) (falls keine AHR Empfehlung vorliegt, erfolgt Probeunterricht)

Download: Auswahlkriterien Ü7-Verfahren

Aufnahmeverfahren bei Übernachfrage:

  1. Halbjahreszeugnis Klasse 6
  2. Grundschulgutachten
  3. ggf. Gespräche (Terminvergabe erfolgt durch die Schule)

weitere Hinweise

  • Härtefälle 
  • Besondere Gründe bei gleicher Eignung
  • Aufnahmeentscheidung obliegt einer Kommission unter Leitung der Schulleiterin
  • bei Ablehnung erfolgt Weiterleitung des Antrags an die Zweitwunschschule bzw. an das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel
Dörte Schubert (Schulleiterin)
0331 – 289 8530