Ü7!
Ü7!
Der Übergang an die weiterführende Schule ist ein großer Schritt für Ihr Kind. Die Entscheidung, welche Schule die richtige ist, können sie nur gemeinsam als Familie treffen.
Die folgenden Informationen haben zum Ziel, Ihnen sämtliche grundlegende Informationen zu geben, die Sie im Übergangsverfahren (Ü7) brauchen.
Elterninformationsabende
(Aufnahme zum Schuljahr 2025/26)
Achtung! im neuen SJ dürfen wir leider nur 3 Klassen aufnehmen!
- Anmeldung per Email ab 04. November 2024 an: sekretariat.121381@lk.brandenburg.de
- Montag 02. Dezember 2024, ab 18 Uhr (Präsenz in der Aula und parallel Livestream mit Moderation) und
- Montag 06. Januar 2025, ab 18 Uhr (Präsenz in der Aula)
- Bitte beachten Sie, dass pro Kind bitte nur eine Person in Präsenz teilnehmen soll. Die Veranstaltung ist nicht für Kinder vorgesehen.
Tag der offenen Tür
- 11. Januar 2025, 10 – 13 Uhr
- keine Anmeldung erforderlich
Eindrücke aus dem Gründungsjahr
1. Newsletter Gymnasium Bornstedt
Aufnahmekapazität
- 4 Klassen mit je 28 Schüler*innen
zweite Fremdsprache
- Spanisch oder Französisch
Allgemeine Eignungsfeststellung erfolgt durch:
- Notensumme Summe der Noten in den Fächern Deutsch / Mathematik / Englisch auf dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse übersteigt nicht den Wert 7
- Grundschulgutachten / Bildungsgangempfehlung (AHR) (falls keine AHR Empfehlung vorliegt, erfolgt Probeunterricht)
Download: Auswahlkriterien Ü7-Verfahren
Aufnahmeverfahren bei Übernachfrage:
- Halbjahreszeugnis Klasse 6
- Grundschulgutachten
- ggf. Gespräche (Terminvergabe erfolgt durch die Schule)
weitere Hinweise
- Härtefälle
- Besondere Gründe bei gleicher Eignung
- Aufnahmeentscheidung obliegt einer Kommission unter Leitung der Schulleiterin
- bei Ablehnung erfolgt Weiterleitung des Antrags an die Zweitwunschschule bzw. an das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel
0331 – 289 8530